EuGH 14.05.2019 – C-55/18: Ende der Vertrauensarbeitszeit?
Die wirksame Einhaltung des Arbeitszeitrechts ist Aufgabe der Nationalstaaten. Hierfür muss der Gesetzgeber ein System schaffen, das eine verlässliche, objektive und für die Arbeitnehmer zugängliche Zeiterfassung aller geleisteten Arbeitszeiten ermöglicht. Abzuwarten bleibt hier, wie der deutsche Gesetzgeber diese Vorgaben umsetzt. Teilweise wird hier vom Ende der Vertrauensarbeitszeit gesprochen. Jedenfalls dürfte es erhebliche Einschnitte in die bisher in vielen Betrieben gelebte „Arbeitszeitsouveränität“ geben.