FAIR
FAIR - Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

  • Restschuldbefreiung / außergerichtliche Schuldbefreiung
    Beratung und Vertretung von (ehemals) Selbstständigen und Verbrauchern zwecks Erlangung der außergerichtlichen Entschuldung bzw. Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren.
    Hier erfahren Sie näheres zum typischen Verfahrensablauf und zu den anfallenden Kosten.
     
  • Vertretung von Gläubigern, Schuldnern und sonstigen Beteiligten im Insolvenzverfahren, z.B.
    • Geltendmachung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten
    • Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
    • Forderungsanmeldung
    • Erstellung von P-Konto-Bescheinigungen
       
  • Insolvenzrecht für Unternehmen
    Als Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht und als zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte kann ich in die wirtschaftliche Krise geratene Unternehmen fundiert beraten. Mit Ihnen als Geschäftsführer bzw. Gesellschafter gemeinsam, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers, analysiere ich den Istzustand Ihres Unternehmens und die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten, z.B.
     
    • außergerichtliche Sanierung durch Verhandlung mit den Gläubigern
    • außergerichtliche Sanierung durch arbeitsrechtliche Maßnahmen
    • Sanierung mithilfe den Mitteln des Insolvenzrechts (etwa Insolvenzplan, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung oder klassisches Insolvenzverfahren).


Natürlich berate ich auch den GmbH-Geschäftsführer hinsichtlich der ihn persönlich betreffenden zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken.