FAIR
FAIR - Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht

Wann muss der Betriebsrat mit einem Insolvenzverfahren rechnen?

Typische Anzeichen für eine Insolvenzgefahr sind etwa

- starker Personalabbau
- Rückgang der Investitionen
- Streichung/Kürzung von Sonderleistungen für die Arbeitnehmer
- Zwangsvollstreckungen, insbesondere durch Krankenkassen oder Finanzamt
- Beendigung von Vertragsbeziehungen durch Lieferanten/Kunden
- Versuche des Arbeitgebers, Stillhalteabkommen mit den Gläubigern zu schließen.

Besteht ein Wirtschaftsausschuss, so wird der Betriebsrat über die Einsicht in die Unterlagen Gewissheit über die aktuelle wirtschaftliche Situation bekommen.

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