Was ist ein Transfersozialplan? Kommt er auch im Insolvenzverfahren in Betracht?
Transfersozialplan nennt man einen Sozialplan, in dem auch die zur Verfügung stehenden Mittel für die Erlangung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses unter Nutzung der finanziellen Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt werden sollen. Das funktioniert in der Praxis so:
Den von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmern wird, als Alternative zur betriebsbedingten Kündigung, der Eintritt in eine Transfergesellschaft (TG; genannt auch Beschäftigung-und Qualifizierungsgesellschaft) angeboten. In einem dreiseitigen Vertrag wird das Ausscheiden aus dem Betrieb und der Eintritt in die TG vereinbart. Der Arbeitnehmer wird in der TG geparkt, er bezieht Transferkurzarbeitergeld (Höhe wie Arbeitslosengeld) für maximal ein Jahr und nimmt an Transfermaßnahmen wie z.B. Bewerbungstraining teil. Der Arbeitgeber stockt das Kurzarbeitergeld im Regelfall auf 75-80 % auf. Auf der einen Seite verliert der Arbeitnehmer durch Unterzeichnung des dreiseitigen Vertrages kampflos seinen Job und auch die Möglichkeit, sich im Falle eines Betriebsübergangs beim Erwerber einzuklagen. Andererseits wird der Bezug von Arbeitslosengeld erst einmal hinausgeschoben und die Vermittlungsquoten guter TG`s sind wesentlich höher als die der Agentur für Arbeit. Im Transfersozialplan werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber die Details des Wechsels in die TG geregelt und die genaue Höhe der Aufstockungsbeträge, Abfindungen, Turboprämien und sonstigen Leistungen. Daneben enthält der Transfersozialplan die üblichen Regelungen eines Sozialplans, also insbesondere Ansprüche der Arbeitnehmer, die das Angebot, in die TG zu wechseln, nicht annehmen. Der Transfersozialplan ist also ein normaler Sozialplan, ergänzt durch die genannten Sonderregelungen.
All dies gilt auch im Insolvenzverfahren. Da jedenfalls zu Beginn des Verfahrens häufig noch nicht feststeht, wie viel Masse für einen normalen Sozialplan vorhanden ist und dieses Volumen ja ohnehin stark begrenzt ist, kann ein Transfersozialplan mit fixen Ansprüchen der Arbeitnehmer in Form von Transferkurzarbeitergeld im Einzelfall mehr Sinn machen als außerhalb der Insolvenz.
Sie haben weitere Fragen? Sie können uns ganz einfach und unkompliziert kontaktieren.