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FAIR - Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht

Was passiert mit Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung?

Im Insolvenzfall übernimmt der Pensionssicherungsverein (PSV) in Köln die Ansprüche, die den Arbeitnehmern aus der getroffenen Versorgungszusage gegen den Arbeitgeber zustehen. Insolvenzfall in diesem Sinne ist nicht nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern auch die Abweisung des Antrages mangels Masse und die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland. Die Einzelheiten, insbesondere Grund und Höhe des Anspruchs sind kompliziert und richten sich u.a. nach dem gewählten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, also ob

- eine unmittelbare Versorgungszusage des Arbeitgebers

- Direktversicherung

- Pensionskasse

- Pensionsfond

- Unterstützungskasse

gewählt worden ist. Insolvenzgeschützt sind einerseits die Versorgungsansprüche der bereits im Ruhestand befindlichen Versorgungsempfänger und andererseits – leider nur mit Einschränkungen – unverfallbare Versorgungsanwartschaften der aktiven Belegschaft. Nach aktuellem Recht ist eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer 5 Jahre im Besitz der Versorgungszusage war und mindestens das 25. Lebensjahr vollendet hat. Bei Entgeltumwandlungszusagen gibt es keine Verfallfristen. Einen guten Überblick über Ansprüche im Insolvenzfall bieten die Internetseiten des PSV www.psvag.de

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