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FAIR - Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht

Wie verschafft sich der Betriebsrat das insolvenzrechtliche Grundwissen?

Der Betriebsrat hat gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Droht ein Insolvenzverfahren, ist eine entsprechende Schulung erforderlich in diesem Sinne. Die großen Schulungsveranstalter bieten Seminare zum Thema Insolvenz an, selbstverständlich auch als Inhouse-Seminare.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich fachanwaltliches Know-how ins Haus zu holen. Geht es um gerichtliche Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Hinzuziehung eines Anwalts gemäß § 40 BetrVG. Im eröffneten Verfahren kommt es sehr häufig auch zu Betriebsänderungen und deshalb zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Der Betriebsrat hat dann den Anspruch, einen Anwalt als Sachverständigen gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuzuziehen.

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